Der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der autonomen Schulen ist auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion mit dem Beschluss der Landesregierung samt Anlagen veröffentlicht.
1. Allgemeine Rechtsbestimmungen:
Schulrecht | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters:
Rundschreiben und Mitteilungen | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
3. Verhaltenskodizes:
Leitbild: "Die Kinder und Jugendlichen, die da sind, sind die richtigen."
Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die Zuerkennung von Begünstigungen regeln:
Alternativangebot zum Religionsunterricht: einfache Mitteilung Schule – Familien, falls das Alternativangebot nicht in Anspruch genommen wird.
Die Familien werden von der Schule diesbezüglich kontaktiert.
Kriterienbeschluss des Schulrates (SR-Beschluss Nr. 08 vom 15.11.2006) über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei bedürftigen Schülerinnen und Schülern:
Kriterien für Bedürftigkeit:
Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Armutsgrenze aufgrund nachstehender Faktoren:
Vorgangsweise:
Eltern wird die Möglichkeit gegeben, ein begründetes Ansuchen um Befreiung von Schülerbeiträgen lt. obgenannten Kriterien in Form einer Eigenerklärung, die fallweise dokumentiert werden muss, an den Schuldirektor zu richten;
Die Ansuchen werden vertraulich behandelt;
Auch der Klassenrat hat die Möglichkeit dem Schuldirektor Namen von bedürftigen Kindern zu unterbreiten;
Der Schulrat beauftragt den Schuldirektor in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Direktors im Rahmen der festgelegten Kriterien jeweils eine ganze oder partielle Befreiung von Schülerbeiträgen der in Frage kommenden SchülerInnen festzulegen.
Anlage:
Ansuchen um Befreiung Schülerbeiträge