1. Allgemeine Bestimmungen



1.1 Programm für Transparenz und Integrität

Der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der autonomen Schulen ist auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion mit dem Beschluss der Landesregierung samt Anlagen veröffentlicht.


1.2 Allgemeine Akte lt. Art. 12 des Gv.D. Nr. 33/2013


Download
Integritätsvereinbarung in Bezug auf öffentliche Aufträge auf Landesebene
Integritätsvereinbarung_it_dt.pdf
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Tätigkeitsplan

Leitbild: "Die Kinder und Jugendlichen, die da sind, sind die richtigen."

Dreijahresplan des Schulzentrums


Interne Schulordnung


1.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Unternehmen

Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die Zuerkennung von Begünstigungen regeln:

 

Alternativangebot zum Religionsunterricht: einfache Mitteilung Schule – Familien, falls das Alternativangebot nicht in Anspruch genommen wird.

Die Familien werden von der Schule diesbezüglich kontaktiert.

Kriterienbeschluss des Schulrates (SR-Beschluss Nr. 08 vom 15.11.2006) über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei bedürftigen Schülerinnen und Schülern:

Kriterien für Bedürftigkeit:

Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Armutsgrenze aufgrund nachstehender Faktoren:

  • Arbeitslosigkeit
  • Migrationshintergrund
  • Andere besondere Situationen (z. B.: unvorhergesehene Ereignisse ...)

Vorgangsweise:

Eltern wird die Möglichkeit gegeben, ein begründetes Ansuchen um Befreiung von Schülerbeiträgen lt. obgenannten Kriterien in Form einer Eigenerklärung, die fallweise dokumentiert werden muss, an den Schuldirektor zu richten;

Die Ansuchen werden vertraulich behandelt;

Auch der Klassenrat hat die Möglichkeit dem Schuldirektor Namen von bedürftigen Kindern  zu unterbreiten;

Der Schulrat beauftragt den Schuldirektor in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Direktors im Rahmen der festgelegten Kriterien jeweils eine ganze oder partielle Befreiung von Schülerbeiträgen der in Frage kommenden SchülerInnen festzulegen.

 

Anlage: 

Ansuchen um Befreiung Schülerbeiträge